Home > Leitfaden zum Immobilienkauf in Thailand
Leitfaden zum Immobilienkauf in Thailand 1: Können Ausländer in Thailand Immobilien besitzen?
Der Erwerb einer Immobilie in Thailand ist für Ausländer möglich. Ausländer können an einem thailändischen Eigentumswohnungsgebäude bis zu 49 % der Gesamtzahl der Einheiten im Projekt als freies Eigentum besitzen. Darüber hinaus sehen die thailändischen Gesetze zum Immobilienerwerb keine Altersgrenze für Immobilieneigentümer vor. Bevor Sie sich zum Kauf entschließen, vergewissern Sie sich bitte, dass der Anteil ausländischer Anteilseigner am Projekt liegt.
Für Ausländer, die in Thailand ein Haus kaufen möchten, ist der Erwerb eines Apartmentprojekts mit freiem Eigentumsrecht immer die beste Investitionsmöglichkeit. Nach dem thailändischen Condominium Act von 1979 können Ausländer uneingeschränktes Eigentum an Eigentumswohnungsprojekten und Miteigentum an gemeinschaftlichem Eigentum besitzen.
Eine weitere Möglichkeit des Immobilienbesitzes ist die Pacht. Unabhängig davon, ob Sie eine Wohnung mieten oder ein Grundstück mieten möchten, um ein Haus zu bauen, müssen Sie beim Grundbuchamt des Bezirks einen Antrag auf Eintragung des Pachtvertrags stellen. Während der Pachtdauer können Sie Eigentümer der Gebäude oder baulichen Verbesserungen auf dem Grundstück sein. Allerdings schreibt das thailändische Gesetz vor, dass die Laufzeit eines Mietvertrags mindestens drei Jahre und höchstens dreißig Jahre beträgt und dass beide Parteien nach Ablauf des Mietvertrags den Mietvertrag um höchstens dreißig Jahre verlängern müssen. Auch wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück an einen Dritten veräußert, bleibt der Pachtvertrag hiervon unberührt.
Ausländer können in Thailand ein Unternehmen registrieren und im Namen des Unternehmens Grundstücke oder Immobilien erwerben. Wenn das Unternehmen ein abgeschlossenes Projekt kauft, muss es den vollen Kaufpreis bezahlen. Ist das Projekt noch nicht fertiggestellt, ist eine Anzahlung in Höhe von 25-30% der Kaufsumme erforderlich, die restlichen 70-75% sind nach Fertigstellung des Projektes fällig.
Da die thailändische Regierung den Geldfluss überwachen muss, müssen Immobilienkäufe in Thailand in international kursierenden Währungen bezahlt werden und der Betrag muss per Banküberweisung auf das Bankkonto des Verkäufers überwiesen werden. Außerdem müssen eine Zahlungsmitteilung und ein von der Bank ausgestelltes Devisentransaktionszertifikat vorgelegt werden, um die Aufzeichnungen über die Transaktionen legal zu halten. Bezahlen Sie Immobilien nicht mit Bargeld, da der Titel ohne die oben genannten Bankdokumente nicht auf den Käufer übertragen und registriert werden kann.
Wenn ein Ausländer verstirbt, während er thailändischen Immobilienbesitz besitzt, müssen die Erben einen Anwalt mit der Vorbereitung der Erbschaftsdokumente beauftragen und die Gebühren gemäß den Vorschriften des Land Department entrichten. Darüber hinaus unterliegen die Erben der Erbschaftssteuer, wenn der Gesamtwert der Immobilien 100 Millionen Baht übersteigt.
Leitfaden zum Hauskauf in Thailand 2: Brauchen Hauskäufer einen Makler oder Anwalt, der sie beim Immobilienkauf in Thailand unterstützt? Oder ist beides notwendig?
Der Kauf einer Immobilie erfolgt in Thailand normalerweise mit Unterstützung eines Maklers. Die Beauftragung eines Anwalts ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Allgemeinen erstellt der Makler einen Kaufvertrag, der alle ausgehandelten Details enthält und von Käufer und Verkäufer unterzeichnet wird. Neben der besseren Kenntnis des lokalen Marktes durch den Makler können durch die Beauftragung eines Maklers auch die Interessen der Käufer gewahrt werden. Da die rechtlichen Bedingungen und Klauseln recht komplex sind, kann die Beauftragung eines Maklers einen reibungslosen Ablauf der Transaktion sicherstellen und die Interessen des Käufers beim Kauf von Immobilien in Thailand optimal vertreten.
Leitfaden 3 zum Immobilienkauf in Thailand: Können thailändische Immobilienkäufer beim Kauf thailändischer Immobilien ein Visum beantragen?
Ruhestandsvisum
Viele Ausländer möchten sich nach der Pensionierung in Thailand zur Ruhe setzen und die Beantragung eines Ruhestandsvisums ist hierfür eine ausgezeichnete Option geworden. Um ein Ruhestandsvisum zu beantragen, müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein und dürfen nicht gegen die entsprechenden thailändischen Gesetze und Vorschriften verstoßen haben. Sie müssen ein thailändisches Nichteinwanderungsvisum besessen haben. Inhaber dieses Visums dürfen in Thailand weder arbeiten noch Gehalt beziehen. Darüber hinaus muss das Ruhestandsvisum jedes Jahr erneuert werden. Bei der Erneuerung muss nachgewiesen werden, dass das monatliche Einkommen mindestens 65.000 Baht beträgt, dass der Kontostand der Bankeinlagen in den letzten drei Monaten mindestens 800.000 Baht betrug, oder dass die Summe aus Bankeinlagen und Jahreseinkommen in einem Jahr mindestens 800.000 Baht beträgt.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung eines Investitionsvisums. Wenn Sie eine Wohnung im Wert von mindestens 10 Millionen Baht kaufen und ein thailändisches Nichteinwanderungsvisum besitzen, können Sie ein Investitionsvisum beantragen. Dieses Visum gilt für ein Jahr und muss jedes Jahr erneuert werden.
Wenn Sie kein Ruhestands- oder Investitionsvisum beantragen können, können Sie die Beantragung eines Thai Elite Premium-Visums in Erwägung ziehen. Mitglieder, die ein Premium-Visum besitzen, können von Sondervisa für die mehrfache Einreise nach Thailand und Visumverlängerungen profitieren und genießen bei jeder Ein- und Ausreise nach Thailand die Behandlung eines Staatsgastes.
Leitfaden zum Immobilienkauf in Thailand 4: Welche Kosten sind mit dem Kauf eines Hauses verbunden?
Bei kurzfristigen Mietverträgen mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren besteht keine gesetzliche Meldepflicht. Beträgt die Pachtdauer jedoch mehr als drei Jahre, muss der Pachtvertrag beim Grundbuchamt registriert werden, um die gerichtliche Vollstreckung zuzulassen. Die aktuelle Mietvertragseintragungsgebühr beträgt 1,1 % der Gesamtmiete für die Mietdauer und wird in der Regel je zur Hälfte vom Vermieter und Mieter getragen.
Die Eigentumsübertragungsgebühr beträgt 2 % des vom Staat geschätzten Wertes. Der Käufer ist verpflichtet, die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Sie kann jedoch sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer bezahlt werden. Die tatsächliche Situation hängt von der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ab. Sobald die Registrierung der Eigentumsübertragung abgeschlossen ist, muss die Eigentumsübertragungsgebühr an das Grundbuchamt gezahlt werden.
Shuosheng International Real Estate
10 Länder und 18 Standorte weltweit
Kein Zeitunterschied, keine Entfernung
8, T-One-Gebäude, Einheit 1, Fl28, Sukhumvit 40, Phra Khanong, Khlong Toei, Bangkok Thailand 10110 (T-ONE-GEBÄUDE)
9F-1, Nr. 181, Fuxing North Road, Bezirk Songshan, Stadt Taipeh
Tel: 84 90 9996726 / 84 90 9997615
Raum 05, 22. Stock, Leighton Centre, 77 Leighton Road, Causeway Bay
※Investitionen in ausländische Immobilien sind riskant. Bitte lesen Sie die Dokumente sorgfältig durch und überlegen Sie sorgfältig, bevor Sie eine Transaktion tätigen.
※Shuosheng International Real Estate Co., Ltd. (109) New Taipei Makler-Nr. 003786
※Registrierungszertifikat Nr. C0321 der Immigration Business Association der Republik China
© Copyright © 2014-2025 Shuosheng International Real Estate behält sich alle Rechte vor | Datenschutzrichtlinie | Haftungsausschluss